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   VGH Hessen, 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A   

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https://dejure.org/2003,27704
VGH Hessen, 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A (https://dejure.org/2003,27704)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A (https://dejure.org/2003,27704)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 3 UE 466/02.A (https://dejure.org/2003,27704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6
    Angola, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Versorgungslage, Luanda, Krankheit, alleinstehende Personen, Immunsystem, Semi-Immunität, Malaria, Infektionserkrankungen, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2003 - 3 UE 466/02
    Denn für diesen Fall gebieten die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungskonformer Auslegung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG die Gewährung von Abschiebungsschutz (BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2003 - 3 UE 466/02
    Es bedürfe einer grundsätzlichen Klärung, ob sich seit der erwähnten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 1999 die Situation in Angola dergestalt verändert habe, dass im Wege der vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 15.95 -) aufgestellten Grundsätze der verfassungskonformen Auslegung des § 53 Abs. 6 AuslG für einen abgeschobenen Angolaner ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bestehe.
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung,

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2003 - 3 UE 466/02
    Aufgrund der vom Kläger eingelegten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Januar 2002 (- 1 B 326.01 -) den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juni 2001 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • VGH Bayern, 02.09.1999 - 25 B 99.30815
    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2003 - 3 UE 466/02
    Eine extreme allgemeine Gefährdungslage hätten der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 02.09.1999 - 25 B 99.30815 -) sowie das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17.11.1999 - 8 A 11816/99.OVG -) verneint.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1999 - 8 A 11816/99

    Angola, Bakongo, UNITA, FLEC-FLAC, FFAKO, Mitglieder, Nachfluchtgründe,

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2003 - 3 UE 466/02
    Eine extreme allgemeine Gefährdungslage hätten der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 02.09.1999 - 25 B 99.30815 -) sowie das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17.11.1999 - 8 A 11816/99.OVG -) verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2004 - A 9 S 929/03

    Togo-Gefahr einer Malariaerkrankung

    Bei ihnen greift daher im Grundsatz die Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ein (siehe hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2002 - A 6 S 667/01 - und OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.05.2003 - 4 LB 124/02 - jeweils zur Rückkehrgefährdung insbesondere wegen Malaria in die Demokratische Republik Kongo; Hess. VGH, Beschluss vom 14.11.2003 - 3 UE 466/02.A - bezüglich der Rückkehr nach Angola).

    Auch insoweit kann daher eine extreme Gefahr "schwerster Verletzungen" nicht festgestellt werden (so für Kongo: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - und Hess. VGH, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A -).

    Selbst wenn bei Rückkehrern die in den Gutachten vom 03.04.2003 und 09.02.2001 für Kinder festgestellte Sterblichkeitsrate von annähernd 1 % zugrundegelegt würde, ist damit noch nicht die Schwelle erreicht, wonach jeder Abgeschobene "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen" entgegen sehen würde (ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2002 - A 6 S 967/01 - und Hess. VGH, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2004 - 11 S 1448/03

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis - Abschiebungs- und Ausreisehindernis

    Dass dessen Asylantrag erst im Jahre 2003 gestellt wurde, hat die Klägervertreterin in der mündlichen Verhandlung überzeugend und für den Senat nachvollziehbar damit erklärt, dass sich die Rechtsprechung im Hinblick auf das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG wegen Verlustes der so genannten Semi-Immunität nach Auslandsaufenthalt geändert habe (vgl. zu diesem Problembereich etwa neuerdings auch Hess. VGH, Beschluss v. 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A - [Juris]) .
  • VG Göttingen, 28.10.2004 - 3 A 56/03

    Angola; Bakongo; Cabinda; Existenzminimum; extreme Gefahrenlage; FLEC; FLEC-FAC;

    Auch das Risiko, an einer der weiteren genannten Krankheiten zu erkranken oder zu sterben, kann nicht als extrem erhöht angesehen werden (ebenso Hess.VGH, Urteil vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A -).
  • VG Stuttgart, 24.05.2005 - 5 K 4958/04

    Ausländer; Abschiebung; Rechtsschutzbedürfnis; Kirchenasyl; keine Immunität gegen

    In asyl- und abschiebungsschutzrechtlichen Verfahren von Asyl suchenden Ausländern aus Ländern, in denen Tropenkrankheiten verbreitet sind (etwa Malaria), wozu auch Togo gehört (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.4.2004 - A 9 S 929/03 -), hat sich das Problem des Verlustes der - im Heimatland erworbenen - so genannten Semi-Immunität bei mehrjähriger Abwesenheit vom Heimatland erst in jüngster Zeit als eine ernst zu nehmende Gefahr herausgestellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.10.2004 - 11 S 1448/03 - Hess.VGH, Beschluss vom 14.10.2003 - 3 UE 466/02.A).
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